Das Eingruppierungsrecht der Wasserwirtschaft

Autor/innen

  • Achim Richter
  • Annett Gamisch

DOI:

https://doi.org/10.17560/gwfwa.v152i06.1083

Abstract

Das Spannungsverhältnis zwischen Technik, Betriebswirtschaft und Recht gilt es jeden Tag zu meistern. Fehler können fatale Folgen haben. Der Jurist wusste es schon immer: "Eines Abends noch sehr späte gingen Wassermaus und Kröte einen steilen Berg hinan" [1] Diese Geschichte endet im Wasser tragisch. Fehler bei der Rechtsanwendung des Tarifrechts der Wasserwirtschaft beschränken sich demgegenüber regelmäßig auf wirtschaftliche Schäden. Gleichwohl ist das Dichterwort lehrreich: "Also, sag ich, ist es gut, Mehr als eine Kunst zu wissen." Dementsprechend zeigt und erläutert der Aufsatz die wesentlichen Bausteine der Eingruppierung, die für die Führungsarbeit von Bedeutung sind.

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Veröffentlicht

21.04.2013