Untersuchungspflicht auf den Parameter Legionellen nach geänderter Trinkwasserverordnung

Autor/innen

  • Jutta Schütte

DOI:

https://doi.org/10.17560/gwfwa.v154i12.1423

Abstract

Seit Novellierung der Trinkwasserverordnung im November 2011 müssen in Deutschland Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, auf den Parameter Legionellen untersucht werden. Die Beprobungspflicht ist somit vom öffentlichen auf den gewerblichen Bereich erweitert worden. Schätzungen zurfolge sind in Deutschland in etwa zwei Millionen Großanlagen davon betroffen und es ist von mindestens sechs Millionen Proben auszugehen. Die Untersuchungen und die Probenahme dürfen nur von akkreditierten und von der Landesbehörde gelisteten Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Dies stellt eine große Herausforderung an alle Beteiligten dar und erfordert eine funktionierende Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen, um alle Untersuchungen im vorgeschriebenen Zeitrahmen (Erstuntersuchung bis zum 31.12.2013) durchführen zu können. Der folgende Artikel soll sowohl die Sicht eines Labors auf die neue Beprobungspflicht beleuchten als auch zum fachlichen Verständnis der Legionellenthematik beitragen.

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Veröffentlicht

10.12.2013