Die Haftung des Wasserversorgers für „undichte“ Hauseinführungen

Autor/innen

  • Beate Kramer
  • Fabian Dietl

DOI:

https://doi.org/10.17560/gwfwa.v156i07-08.1595

Abstract

Immer wieder und immer häufiger kommt es auch hierzulande zu unwetterartigen Regenfällen. Damit gehen oftmals Überschwemmungen einher, welche vor allem in den letzten Jahren auch drastische Ausmaße erreicht haben. Neben den direkten Überschwemmungsschäden durch Wassereintritt über Fenster und Türen dringt im Rahmen derartiger Wetterereignisse häufig auch Wasser zwischen Mauerwerk und Hauseinführung bzw. Netz- oder Hausanschluss in ein Gebäude ein. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob bzw. inwieweit eine Inanspruchnahme der Versorgungsunternehmen in derartigen Fällen möglich ist.

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Veröffentlicht

13.08.2015