Biozidrecht und Wasseraufbereitung – Lösungen für In-situ-Anlagen?

Autor/innen

  • Gotthard Graß
  • Karl Morschhäuser
  • Adrian Uhlenbroch

DOI:

https://doi.org/10.17560/gwfwa.v155i04.1753

Abstract

Mit der am 1. September 2013 in Kraft getretenen EU-BIOZID-Verordnung1 stehen alle Betreiber und Hersteller von mehr als 1,7 Mio. Trinkwasseraufbereitungsanlagen in Europa vor gravierenden Veränderungen und Herausforderungen. Beim heutigen Stand würden durch die EU-BiozidVO allein in Deutschland mehrere Hunderttausend Betreiber von marktüblichen Wasseraufbereitungsanlagen bis hin zu privaten Haushalten Erzeuger von Bioziden im Sinne der EU-Verordnung. Konkrete Entscheidungen sowohl der Politik, als auch der Betreiber und Hersteller von Wasseraufbereitungsanlagen sind notwendig, um auch in Zukunft einen rechtskonformen Betrieb von sogenannten In-situ-Anlagen2 zur Trinkwasserbehandlung und Wasseraufbereitung und zugleich den Einsatz von neuen, effektiven und umweltverträglichen Anlagen zu ermöglichen.

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Veröffentlicht

16.04.2014