Leitungsrechte in der Energie- und Wasserwirtschaft
DOI:
https://doi.org/10.17560/gwfwa.v155i11.1467Abstract
Die Energie- und Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung finden leitungsgebunden statt. Sowohl für den Transport von Strom, Gas, Wasser als auch Abwasser werden Leitungen benötigt, die regelmäßig über Grundstücke führen, die nicht im Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers [2] stehen. Leitungstrassen verlaufen dabei sowohl über öffentliche Verkehrswege, d. h. insbesondere Straßen, als auch über Privateigentum. Der vorliegende Beitrag erläutert vor diesem Hintergrund die rechtlichen Grundlagen möglicher Leitungsrechte für Netzbetreiber. Nach einer Einführung in die grundsätzliche Problematik wird der Blick sowohl auf die Inanspruchnahme öffentlicher Wege als auch privater Grundstücke gerichtet. Abschließend erfolgt ein Überblick über das Enteignungsverfahren nach § 45 EnWG sowie über die wasserrechtlichen Zwangsrechte.Downloads
Veröffentlicht
18.11.2014
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Rubrik
Peer Review