Leitungsrechte in der Energie- und Wasserwirtschaft

Autor/innen

  • Alexander Bartsch
  • Beate Kramer
  • Karoline Bergmann

DOI:

https://doi.org/10.17560/gwfwa.v155i11.1467

Abstract

Die Energie- und Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung finden leitungsgebunden statt. Sowohl für den Transport von Strom, Gas, Wasser als auch Abwasser werden Leitungen benötigt, die regelmäßig über Grundstücke führen, die nicht im Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers [2] stehen. Leitungstrassen verlaufen dabei sowohl über öffentliche Verkehrswege, d. h. insbesondere Straßen, als auch über Privateigentum. Der vorliegende Beitrag erläutert vor diesem Hintergrund die rechtlichen Grundlagen möglicher Leitungsrechte für Netzbetreiber. Nach einer Einführung in die grundsätzliche Problematik wird der Blick sowohl auf die Inanspruchnahme öffentlicher Wege als auch privater Grundstücke gerichtet. Abschließend erfolgt ein Überblick über das Enteignungsverfahren nach § 45 EnWG sowie über die wasserrechtlichen Zwangsrechte.

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Veröffentlicht

18.11.2014