Neuordnung der Löschwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen?

Autor/innen

  • Beate Kramer

DOI:

https://doi.org/10.17560/gwfwa.v158i02.1800

Abstract

Durch die Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) zum 16.07.2016 ist hinsichtlich der Löschwasserversorgung eine Neuregelung entstanden, welche die Frage aufwirft, ob beziehungsweise inwieweit die bisher in rechtlicher Hinsicht strikt getrennten Bereiche der Löschwasserversorgung als Teil des Brandschutzes auf der einen und der Trinkwasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge auf der anderen Seite nunmehr verzahnt werden. Hierbei ist auch zu klären, in welchem Umfang die Gemeinden beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen und Private für welche Form der Löschwasserversorgung zuständig sind.

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Veröffentlicht

03.02.2017