Rechtliche Rahmenbedingungen der Brauchwasserbereitstellung in Deutschland
DOI:
https://doi.org/10.17560/gwfwa.v167i02.2814Schlagworte:
Brauchwasser, Wasserwiederverwendung, Wasserressourcen, Umweltschutz, AbwasserAbstract
Die EU-Verordnung 2020/741 legt erstmals verbindliche Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung fest, beschränkt sich jedoch auf die landwirtschaftliche Bewässerung. Andere Anwendungen wie industrielle oder kommunale Nutzungen sind nicht geregelt, können aber von den Mitgliedstaaten erlaubt werden, sofern Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. In Deutschland existiert bislang keine spezifische Regelung für die industrielle Abwasserwiederverwendung, maßgeblich sind die allgemeinen Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Danach ist Abwasser vorrangig zu beseitigen (§ 55 WHG), die Wiederverwendung kann jedoch als Wasserbenutzung genehmigt werden.