Stand der Umsetzung der TrinkwV im Hinblick auf den Parameter Blei

Autor/innen

  • Stephan Köster
  • Sonja Doktor

DOI:

https://doi.org/10.17560/gwfwa.v150i02-03.864

Abstract

Es gilt als allgemein anerkannt, dass an den Trinkwasserzapfstellen der zukünftige Bleigrenzwert von 10 µg/L nur nach einem Austausch von in Altbauten noch vorhandener Bleileitungen sicher und dauerhaft unterschritten werden kann. Insbesondere Kostengründe und das Fehlen eines spürbaren gesetzlichen Handlungsdrucks geben jedoch zu der Besorgnis Anlass, dass im Jahr 2013 in Deutschland der notwendige Austausch alter Bleileitungen nicht abgeschlossen sein wird. Angesichts des noch verbleibenden 5-jährigen Zeitfensters ist daher neuerlicher Handlungsbedarf gegeben, um Verstöße gegen das geltende Recht zu vermeiden.

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Veröffentlicht

21.04.2013